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Y.________ betrieben im Kanton Thurgau eine Pferdehandlung. Eine nach Ansicht der Beschwerdeführer tierschutzgesetzwidrige Haltung von 80 Pferden durch die Genannten habe zu verschiedenen Anzeigen aus Tierschutzkreisen sowie zu Verzeigungen seitens des kantonalen Veterinäramtes geführt. Diese Anzeigen

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
2 apr 08

Strafprozess

1C 302/2007/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale·DE·12 min·1
Sentenza di principioDTFAccoglimento