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Y.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein. Sie verlangten eine Ansetzung der Öffnungszeiten für den Tanzsaal gemäss der Verfügung des Regierungsstatthalters. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 26. März 2009 ab

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15 lug 09

Grundrecht

1C 193/2009/I Corte di diritto pubblico/Diritto fondamentale/Bern·DE·9 min·12
Rigetto parz.