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Wie schon vor der Vorinstanz ziehen die Beschwerdeführer die Unabhängigkeit des Gutachters mit Blick auf dessen Bekanntschaft mit dem Chefarzt Radiologie in Zweifel. Sie erheben überdies formelle Einwände mit Bezug auf die Verwertbarkeit des Gutachtens

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
8 feb 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I Corte di diritto civile/Responsabilità dello Stato/Zurich·DE·18 min·2
Rigetto parz.