Skip to content

Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen

1 sentenze·0 Presidente·13 visualizzazioni
17 mar 09

Grundrecht

1C 140/2008/I Corte di diritto pubblico/Diritto fondamentale·DE·29 min·13
Rigetto parz.
Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen — Giudici — Swissrulings