Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen
1C 140/2008/I Corte di diritto pubblico/Diritto fondamentale·DE·29 min·13
Rigetto parz.
Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen — Giudici — Swissrulings