Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht - wie es selbst einräumt - die beiden Höhenkotenpläne der Geoinfo AG verwechselt: Nach deren Berechnungen liegt die Kote des Niveaupunkts ohne den Eingangsbereich auf 843.43 m.ü.M
1C 245/2012/I Corte di diritto pubblico/Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio·DE·7 min·18
Rigetto
Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht - wie es selbst einräumt - die beiden Höhenkotenpläne der Geoinfo AG verwechselt: Nach deren Berechnungen liegt die Kote des Niveaupunkts ohne den Eingangsbereich auf 843.43 m.ü.M — Giudici — Swissrulings