Sicherheit aufrechtzuerhalten. Damit greifen die entsprechenden Strafnormen des Ortspolizeireglementes nicht in den Straftatbestand des Landfriedensbruchs gemäss Art. 260 StGB ein — Giudici — Swissrulings
Sicherheit aufrechtzuerhalten. Damit greifen die entsprechenden Strafnormen des Ortspolizeireglementes nicht in den Straftatbestand des Landfriedensbruchs gemäss Art. 260 StGB ein