Skip to content
Seine Würdigung des Gutachtens hat das Obergericht in der Zeugenerklärung der Krankenschwester S.________ bestätigt gesehen. Die Beschwerdeführer wollen der Testamentszeugenerklärung keinen Beweiswert zumessen (S. 18 f. Rz. 37 der Beschwerdeschrift) — Giudici — Swissrulings