Schliesslich beanstanden die Beschwerdeführer die vorgenommene Interessenabwägung im Planverfahren als Verletzung von Art. 3 RPV. Die Interessen seien nicht korrekt ermittelt worden — Giudici — Swissrulings
Schliesslich beanstanden die Beschwerdeführer die vorgenommene Interessenabwägung im Planverfahren als Verletzung von Art. 3 RPV. Die Interessen seien nicht korrekt ermittelt worden