S. 196 Rz. 712). Vor der Bejahung einer negativen Standortgebundenheit ist deshalb die Eignung von Bauzonen in einem weiteren regionalen Umfeld zu prüfen (RUDOLF MUGGLI — Giudici — Swissrulings
S. 196 Rz. 712). Vor der Bejahung einer negativen Standortgebundenheit ist deshalb die Eignung von Bauzonen in einem weiteren regionalen Umfeld zu prüfen (RUDOLF MUGGLI