S. 1629). Die Ermittlung der Richtgrösse fechten die Beschwerdeführerinnen nicht als fehlerhaft an. Unangefochten steht sodann fest — Giudici — Swissrulings
S. 1629). Die Ermittlung der Richtgrösse fechten die Beschwerdeführerinnen nicht als fehlerhaft an. Unangefochten steht sodann fest