Neubauten in den umschriebenen Perimeterbereichen könne im Sinne der Erwägungen grundsätzlich zugestimmt werden (Dispositiv-Ziffer 6). Damit durften die Beschwerdeführer nicht berechtigterweise darauf vertrauen — Giudici — Swissrulings
Neubauten in den umschriebenen Perimeterbereichen könne im Sinne der Erwägungen grundsätzlich zugestimmt werden (Dispositiv-Ziffer 6). Damit durften die Beschwerdeführer nicht berechtigterweise darauf vertrauen