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Neffen bei sich aufzunehmen. Eine darüber hinausgehende Betreuung oder die Übernahme von Verantwortung für die Kinder lehne er dagegen in aller Deutlichkeit ab. Eine gemeinsame Betreuung durch die bisherigen Bezugspersonen stelle ebenfalls keine akzeptable Lösung dar

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Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 599/2009/II Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri/Zurich·DE·11 min·1
Rigetto parz.