Nachteile damit verbunden sind. Aus der Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2009 geht dies unmissverständlich hervor. Darin werden sämtliche Varianten geschildert. Laut Protokoll der erwähnten Gemeindeversammlung (Beilage 11 der Gemeinde im vorinstanzlichen Verfahren) wurden diese diversen Lösungsmöglichkeiten sowie deren Vor-