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Nach Auffassung der Vorinstanz wurde der Beschwerdeführer 1 nicht hinreichend über den geplanten Eingriff informiert. Sie nahm aber an

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8 feb 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I Corte di diritto civile/Responsabilità dello Stato/Zurich·DE·18 min·2
Rigetto parz.