N. 40 zu Art. 9 RPG). Im Rahmen der an die Richtplanfestsetzung anschliessenden Zonenplanung ist indessen die akzessorische Überprüfung des Richtplans möglich (BGE 119 Ia 285 E. 3b S. 290 — Giudici — Swissrulings
N. 40 zu Art. 9 RPG). Im Rahmen der an die Richtplanfestsetzung anschliessenden Zonenplanung ist indessen die akzessorische Überprüfung des Richtplans möglich (BGE 119 Ia 285 E. 3b S. 290