Skip to content

Mit Verfügung vom 2. Februar 2009 wies die Untersuchungsrichterin das Ablehnungsbegehren ab. Hiergegen wandten sie die Privatkläger an das Obergericht des Kantons Bern. Mit Beschluss vom 6. April 2009 wies dessen Anklagekammer die Beschwerde ab

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni