Mit Verfügung vom 1. Dezember 2011 hat die Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen — Giudici — Swissrulings
Mit Verfügung vom 1. Dezember 2011 hat die Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen