Mit Verfügung des Instruktionsrichters der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 19. Dezember 2011 wurde das Gesuch um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen abgewiesen — Giudici — Swissrulings
Mit Verfügung des Instruktionsrichters der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 19. Dezember 2011 wurde das Gesuch um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen abgewiesen