Mit Schlussverfügung vom 27. Mai 2011 ordnete die Bundesanwaltschaft die Herausgabe von Unterlagen an die ersuchende Behörde an — Giudici — Swissrulings
Mit Schlussverfügung vom 27. Mai 2011 ordnete die Bundesanwaltschaft die Herausgabe von Unterlagen an die ersuchende Behörde an