Mit Schlussverfügung vom 25. November 2009 entsprach die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) dem Rechtshilfeersuchen mitsamt Ergänzung — Giudici — Swissrulings
Mit Schlussverfügung vom 25. November 2009 entsprach die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) dem Rechtshilfeersuchen mitsamt Ergänzung