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Mit Beschluss vom 8. März 2011 wies das Kantonsgericht sowohl die Beschwerde als auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ab. Auf die Beschwerde von Y.________ trat es nicht ein

1 sentenze·0 Presidente·9 visualizzazioni
8 giu 11

Familienrecht

5D 78/2011/II Corte di diritto civile/Diritto di famiglia·DE·7 min·16
Rigetto