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Mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 ist die Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Zürich auf die Strafanzeige nicht eingetreten. Demgemäss hat sie gegen Staatsanwalt Eberle keine Strafuntersuchung eröffnet

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Strafprozess

1B 30/2011/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale/Zurich·DE·3 min·1
Inammissibilità