M.________ (hiernach: Beschwerdeführer) fochten die Abweisung der Grundbuchanmeldung an. Das Obergericht des Kantons Luzern wies die Beschwerde ab. Es teilte die Auffassung des Grundbuchamtes
5A 743/2009/II Corte di diritto civile/Diritti reali/Lucerne·DE·12 min·14
Rigetto parz.
M.________ (hiernach: Beschwerdeführer) fochten die Abweisung der Grundbuchanmeldung an. Das Obergericht des Kantons Luzern wies die Beschwerde ab. Es teilte die Auffassung des Grundbuchamtes — Giudici — Swissrulings