Kontrollmessungen müsse die Anlage durch das Messpersonal selbst gesteuert werden können. Die für die Messungen notwendigen Informationen müssten vollautomatisch übermittelt werden können. Manipulationen durch Mitarbeiter der Mobilfunknetzbetreiberin müssten ausgeschlossen werden. Die Beschwerdeführer beantragten in diesem Zusammenhang im vorinstanzlichen Verfahren zwei Augenscheine. Beim ersten hätte der Kanton Solothurn beweisen sollen