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In einem letzten Punkt richten sich die Beschwerdeführer gegen die vorinstanzliche Beurteilung des Streitwertes. Die Bestimmung des für den Kostenentscheid massgebenden Streitwerts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. Dessen Anwendung überprüft das Bundesgericht nur

1 sentenze·0 Presidente·8 visualizzazioni
9 giu 09

Gesellschaftsrecht

4A 40/2009/I Corte di diritto civile/Diritto delle società/Aargau·DE·11 min·8
Rigetto parz.