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Im vorliegenden Fall verhält es sich ebenso. Bei den von den Beschwerdeführern beim Bundesstrafgericht eingereichten Beschwerde handelt es sich um eine Laienbeschwerde (act. 9.1). Was die Beschwerdeführer darin vorbringen

1 sentenze·0 Presidente·11 visualizzazioni
23 mar 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 39/2011/I Corte di diritto pubblico/Assistenza giudiziaria e estradizione·DE·4 min·15
Inammissibilità