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Im Rubrum der Verfügung wurden die swissgrid ag als "Verfügungsadressatin" sowie u.a. die "Betreiber von Kraftwerken mit einer elektrischen Leistung von mindestens 50 MW" als "beteiligte Parteien" aufgeführt. Die Verfügung wurde an die swissgrid ag

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27 mar 13

Energie

2C 450/2012/II Corte di diritto pubblico/Energia·DE·24 min·15
Inammissibilità