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Gleichzeitig sollte das Reglement über die Wasserversorgung des Bezirkes Einsiedeln (WR) revidiert werden. Die Revision sieht in § 8 ebenfalls eine Anschlussgebühr vor

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29 lug 09

Politische Rechte

1C 4/2009/I Corte di diritto pubblico/Diritti politici/Schwyz·DE·8 min·1
Rigetto