Gegen diese Veranlagungsverfügungen erhoben die Eheleute X.________ am 30. August 2011 Einsprache bei der Veranlagungsbehörde. In der Folge wurden sie aufgefordert — Giudici — Swissrulings
Gegen diese Veranlagungsverfügungen erhoben die Eheleute X.________ am 30. August 2011 Einsprache bei der Veranlagungsbehörde. In der Folge wurden sie aufgefordert