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F.________ (Beschwerdegegner 2) am 10. April 1995 in den Verwaltungsrat der in Zug domizilierten U.________ AG gewählt. Die U.________ AG bezweckte vorwiegend das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Unmittelbar nach ihrer Gründung im Dezember 1991 wurde ihr von der V.________ Foundation ein Wandeldarlehen über Fr. 8 Mio. gewährt. Dieses Darlehen wurde in einem Inhaberpapier "Wandeldarlehen lautend auf den Inhaber" verurkundet. Mit diesen Mitteln erwarb die U.________ AG eine Beteiligung von 5'800 Aktien an der W.________ SA. Am 19. Juli 1993 wurde das Darlehen durch Übertragung von 1'000 Aktien der W.________ SA

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8 dic 08

Gesellschaftsrecht

4A 267/2008/I Corte di diritto civile/Diritto delle società/Zug·DE·23 min·17
Rigetto