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Dorfzone unter Abwägung der verschiedenen öffentlichen Interessen von den Vorschriften dieses Artikels - also namentlich auch von Abs. 1 - Ausnahmen bewilligen kann. Ob die von den Beschwerdeführern ebenfalls angerufene Vorschrift

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7 mag 10

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 231/2009/I Corte di diritto pubblico/Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio/Graubuenden·DE·12 min·10
Rigetto parz.