Die X.________ AG in Liquidation (Beschwerdeführerin 1) war im Geldüberweisungsbereich tätig. Der Verein Y.________ (Beschwerdegegner) ist eine Selbstregulierungsorganisation im Sinne der Geldwäschereigesetzgebung. Seit 2001 war die Beschwerdeführerin 1 Mitglied des Beschwerdegegners. Z.________ (Beschwerdeführer 2) war Gesellschafter