Die Sache wird zur Beurteilung des von den Beschwerdeführern erhobenen Rechtsmittels an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurückgewiesen — Giudici — Swissrulings
Die Sache wird zur Beurteilung des von den Beschwerdeführern erhobenen Rechtsmittels an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurückgewiesen