Der Regierungsrat beantragt mit seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Gemeinderat Schwyz hat sich nicht vernehmen lassen — Giudici — Swissrulings
Der Regierungsrat beantragt mit seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Gemeinderat Schwyz hat sich nicht vernehmen lassen