Der Anzeiger 2 ist mit der Rechtsvertretung zweier ausländischer UBS-Kunden betraut. Deren Bankunterlagen sollten gemäss Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 9. August 2010 auf dem Amtshilfeweg an den Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) übermittelt werden — Giudici — Swissrulings
Der Anzeiger 2 ist mit der Rechtsvertretung zweier ausländischer UBS-Kunden betraut. Deren Bankunterlagen sollten gemäss Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 9. August 2010 auf dem Amtshilfeweg an den Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) übermittelt werden