Dem kann nicht gefolgt werden. Wenn die Beschwerdeführerinnen als professionelle Kreditgeberinnen eine Restrukturierungsvereinbarung mit dem Ziel der Liquiditätssicherung der angeschlagenen S.________ abschlossen — Giudici — Swissrulings
Dem kann nicht gefolgt werden. Wenn die Beschwerdeführerinnen als professionelle Kreditgeberinnen eine Restrukturierungsvereinbarung mit dem Ziel der Liquiditätssicherung der angeschlagenen S.________ abschlossen