Dem kann nicht gefolgt werden. Nach dem vorstehend Ausgeführten entfalten die Regelungen in den Partnerschaftsverträgen über die Festlegung der Partnerentschädigungen kraft des Verweises in den Basisverträgen vollumfänglich Wirkung für die Beschwerdeführerin 2 (Erwägung 2.4.2 in fine). Demnach kann im vorliegenden Verfahren durchaus Beweisthema sein — Giudici — Swissrulings
Dem kann nicht gefolgt werden. Nach dem vorstehend Ausgeführten entfalten die Regelungen in den Partnerschaftsverträgen über die Festlegung der Partnerentschädigungen kraft des Verweises in den Basisverträgen vollumfänglich Wirkung für die Beschwerdeführerin 2 (Erwägung 2.4.2 in fine). Demnach kann im vorliegenden Verfahren durchaus Beweisthema sein