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Das Wegbauprojekt wurde in beiden Gemeinden öffentlich aufgelegt. Es gingen dagegen mehrere Einsprachen ein. Nachdem der Kanton Aargau dem Projekt unter der Auflage

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26 ott 11

Enteignung

1C 246/2011/I Corte di diritto pubblico/Espropriazione/Aargau·DE·13 min·1
Rigetto parz.