Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich zum Legalitätsprinzip unter dem Gesichtswinkel von Art. 36 Abs. 1 BV geäussert (vgl. BGE 136 I 87 E. 3.1 S. 90 mit Hinweisen). Danach wird eine hinreichende — Giudici — Swissrulings
Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich zum Legalitätsprinzip unter dem Gesichtswinkel von Art. 36 Abs. 1 BV geäussert (vgl. BGE 136 I 87 E. 3.1 S. 90 mit Hinweisen). Danach wird eine hinreichende