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D.________ (Beschwerdeführer 1 bis 4) als Vermieter schlossen mit der E.________ AG (Beschwerdegegnerin) als Mieterin einen "Mietvertrag für Geschäftsräume (MV)". Wegen Mietzinsausständen stellten die Beschwerdeführer 1 bis 4 am 1. Februar 2012 ein Betreibungsbegehren. Der Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes F.________ vom 2. Februar 2012 in der Betreibung Nr. xxxx nennt als Gläubiger den Beschwerdeführer 1

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