D gegenüber der Parzelle Nr. 137 den gemäss Art. 86 Abs. 4 BG massgebenden kleinen Grenzabstand von 5 m einhalten. Die Vorinstanz führt aus — Giudici — Swissrulings
D gegenüber der Parzelle Nr. 137 den gemäss Art. 86 Abs. 4 BG massgebenden kleinen Grenzabstand von 5 m einhalten. Die Vorinstanz führt aus