C.________ ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 276 im Dorfkern von Bever. Der östliche Teil der Liegenschaft ist mit einem Wohnhaus überbaut — Giudici — Swissrulings
C.________ ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 276 im Dorfkern von Bever. Der östliche Teil der Liegenschaft ist mit einem Wohnhaus überbaut