C sei raumplanerisch nicht zu beanstanden. Sie stehe sowohl ortsbaulich als auch landschaftsbildlich in einem ausgewogenen Verhältnis zur historischen Hotelbaute: Die Neubauten würden rund um die historische Hotelbaute massiert
1C 164/2012/I Corte di diritto pubblico/Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio/Graubuenden·DE·49 min·2
Acc. parziale
C sei raumplanerisch nicht zu beanstanden. Sie stehe sowohl ortsbaulich als auch landschaftsbildlich in einem ausgewogenen Verhältnis zur historischen Hotelbaute: Die Neubauten würden rund um die historische Hotelbaute massiert — Giudici — Swissrulings