B.X.________ übergaben im Jahr 2004 (aber rechtlich rückwirkend per 31. Januar 2003) ihren Landwirtschaftsbetrieb in A.________ an ihren Sohn B.________. Auf die gleiche Weise veräusserten sie ein Grundstück in C.________ an ihren Sohn D._______ — Giudici — Swissrulings
B.X.________ übergaben im Jahr 2004 (aber rechtlich rückwirkend per 31. Januar 2003) ihren Landwirtschaftsbetrieb in A.________ an ihren Sohn B.________. Auf die gleiche Weise veräusserten sie ein Grundstück in C.________ an ihren Sohn D._______