B.X.________ im Kanton Basel-Stadt beschränkt steuerpflichtig. Im Juli 2004 wurden sie von der Steuerverwaltung Basel-Stadt für die kantonalen Steuern der Jahre 1994 bis 2002 veranlagt. Bezüglich der Steuerforderungen der Jahre 1994 bis 1998 erhoben sie erfolglos die Verjährungseinrede: Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt verneinte kantonal letztinstanzlich den Verjährungseintritt (Urteil vom 27. Juni 2007) — Giudici — Swissrulings
B.X.________ im Kanton Basel-Stadt beschränkt steuerpflichtig. Im Juli 2004 wurden sie von der Steuerverwaltung Basel-Stadt für die kantonalen Steuern der Jahre 1994 bis 2002 veranlagt. Bezüglich der Steuerforderungen der Jahre 1994 bis 1998 erhoben sie erfolglos die Verjährungseinrede: Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt verneinte kantonal letztinstanzlich den Verjährungseintritt (Urteil vom 27. Juni 2007)