Baugesetzes des Kantons Zug vom 26. November 1998 (PBG) sei ein Baugesuch während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Vor der Publikation habe der Bauherr zudem Profile zu errichten — Giudici — Swissrulings
Baugesetzes des Kantons Zug vom 26. November 1998 (PBG) sei ein Baugesuch während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Vor der Publikation habe der Bauherr zudem Profile zu errichten