B.a Der Regierungsrat des Kantons Zürich legte die "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" wie folgt fest: "Im Betreibungskreis fallen jährlich mindestens 3000 Betreibungen an. Bei Vorliegen besonderer topografischer Verhältnisse
5C 2/2009/II Corte di diritto civile/Diritto delle esecuzioni e del fallimento·DE·22 min·11
Rigetto parz.
B.a Der Regierungsrat des Kantons Zürich legte die "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" wie folgt fest: "Im Betreibungskreis fallen jährlich mindestens 3000 Betreibungen an. Bei Vorliegen besonderer topografischer Verhältnisse — Giudici — Swissrulings