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Anwendung das Bundesgericht nach Art. 95 lit. a BGG - soweit wie hier keine speziellen Grundrechte angerufen werden - nur unter dem Gesichtswinkel des Willkürverbots (Art. 9 BV) überprüft. Inwiefern der angefochtene Entscheid willkürlich sein soll — Giudici — Swissrulings