Am 14. Dezember 2010 verfügte das Obergericht des Kantons Zug (Vorsitzender der Strafrechtlichen Abteilung) die Aufhebung der strafprozessualen Sicherheitshaft — Giudici — Swissrulings
Am 14. Dezember 2010 verfügte das Obergericht des Kantons Zug (Vorsitzender der Strafrechtlichen Abteilung) die Aufhebung der strafprozessualen Sicherheitshaft