Obergericht des Kantons Zürich Verwaltungskommission Geschäfts-Nr. VV240010-O/U Mitwirkend: Der Obergerichtspräsident lic. iur. M. Langmeier, Vizepräsidentin lic. iur. F. Schorta, Oberrichterin lic. iur. Ch. von Moos Würgler, Oberrichter lic. iur. Ch. Prinz und Oberrichter lic. iur. et phil. D. Glur sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. A. Leu Beschluss vom 11. Juni 2024 in Sachen A._____, Gesuchstellerin gegen B._____, Gesuchsgegner betreffend Umteilung Prozess Nr. EE240048-… des Bezirksgerichts C._____ in Sachen A._____ gegen B._____ betreffend Eheschutzmassnahmen
- 2 - Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 30. April 2024 gelangte das Bezirksgericht C._____ an die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich und ersuchte um Zuweisung der Akten des Eheschutzverfahrens in Sachen A._____ (fortan: Gesuchstellerin) gegen B._____ (fortan: Gesuchsgegner), Geschäfts- Nr. EE240048-…, an ein anderes Gericht des Kantons Zürich. Zur Begründung brachte es vor, bei der Gesuchstellerin handle es sich um eine seit dem 1. August 2009 am Bezirksgericht C._____ tätige Verwaltungssekretärin. Sie sei verschiedenen Einzelgerichtskanzleien zugeteilt und erledige für viele Bezirksgerichtsmitglieder diverse Sekretariatsarbeiten. Dabei stehe sie auch in regelmässigem Kontakt mit zahlreichen Gerichtsschreibenden und Auditoren. Vor diesem Hintergrund bestünde der Anschein von Befangenheit, wenn sich die Mitarbeitenden mit dem Eheschutzverfahren befassen würden. 2. Mit Verfügung vom 13. Mai 2024 wurden die Parteien zur allfälligen Stellungnahme eingeladen (act. 3). Innert Frist liessen sie sich nicht vernehmen. 3. Zuständig zur Behandlung des vorliegenden Gesuchs um Umteilung ist die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich als unmittelbare Aufsichtsbehörde über die ihm unterstellten Gerichte (§ 80 Abs. 1 lit. b GOG). 4.1. Kann ein Gericht infolge Ausstands nicht mehr durch den Beizug von Ersatzmitgliedern besetzt werden oder ist der Beizug von solchen nicht angebracht, so überweist die Aufsichtsbehörde die Streitsache einem anderen Gericht gleicher sachlicher und funktionaler Zuständigkeit (§ 117 GOG). 4.2. Die Gesuchstellerin des Verfahrens Geschäfts-Nr. EE240048-… ist am Bezirksgericht C._____ als kaufmännische Mitarbeiterin in einem Teilzeitpensum tätig. Aufgrund ihrer Tätigkeit am Bezirksgericht C._____ und ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und Mitarbeitern des Bezirksgerichts erscheint es weder aus der Sicht der Verfahrensbeteiligten noch aus der Sicht der Öffentlichkeit angebracht, das Gericht ein Verfahren behandeln zu lassen,
- 3 das von einer eigenen Mitarbeiterin eingeleitet wurde. Gegen aussen könnte dadurch der Eindruck erweckt werden, die Gerichtsmitglieder seien nicht ausreichend unabhängig, auch wenn sie sich vorliegend selbst nicht zur Frage des Ausstandes geäussert haben. Dem Umteilungsersuchen ist daher zu entsprechen und das Verfahren Geschäfts-Nr. EE240048-… dem Bezirksgericht Zürich zur weiteren Behandlung zu überweisen. Es wird beschlossen: 1. Das beim Bezirksgericht C._____ hängige Eheschutzverfahren Geschäfts- Nr. EE240048-… wird dem Bezirksgericht Zürich zur Behandlung überwiesen. 2. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - die Gesuchstellerin, - den Gesuchsgegner, - das Bezirksgericht Zürich und - das Bezirksgericht C._____, z. Hd. persönlich/vertraulich Gerichtspräsident lic. iur. D._____, unter Rücksendung der Akten Geschäfts- Nr. EE240048-… und mit dem Hinweis, die Akten des Verfahrens Geschäfts-Nr. EE240048-… nach Abschreibung am Register direkt dem Bezirksgericht Zürich zu übersenden. 3. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, bei der Rekurskommission des Obergerichts, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8021 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- 4 - Zürich, 11. Juni 2024 Obergericht des Kantons Zürich Verwaltungskommission Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Leu versandt am: